Zahnersatz ohne Zuzahlung
Patienten, die ein regelmäßig geführtes Bonusheft vorweisen können (jährliche Vorsorgeuntersuchung in den vergangenen 10 Jahren) erhalten von Ihrer Krankenkasse einen Bonus von 30 Prozent. Dieser Festzuschuss der Krankenkasse reicht aus, um die anfallenden Behandlungs- und Zahnersatzkosten für eine Regelversorgung zu decken. Der Eigenanteil für den Patienten liegt somit bei null Euro. Da die von den Krankenkassen vorgesehene Regelversorgung abhängig vom Einzelfall ist, kann nur der Zahnarzt nach einer Voruntersuchung Sie darüber informieren, welche zahntechnische Lösung derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen als Regelversorgung für Sie in Frage kommt.
Patienten, die ein regelmäßig geführtes Bonusheft vorweisen können (jährliche Vorsorgeuntersuchung in den vergangenen 10 Jahren) erhalten von Ihrer Krankenkasse einen Bonus von 30 Prozent. Dieser Festzuschuss der Krankenkasse reicht aus, um die anfallenden Behandlungs- und Zahnersatzkosten für eine Regelversorgung zu decken. Der Eigenanteil für den Patienten liegt somit bei null Euro. Da die von den Krankenkassen vorgesehene Regelversorgung abhängig vom Einzelfall ist, kann nur der Zahnarzt nach einer Voruntersuchung Sie darüber informieren, welche zahntechnische Lösung derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen als Regelversorgung für Sie in Frage kommt.
Zahnersatz zum günstigen Preis
Auch gesetzlich versicherten Patienten steht es frei, kosmetisch und funktionell besonders hochwertige Zahnersatzlösungen auszuwählen, diese werden dann von Ihrer Krankenkasse gemäß Regelversorgung und Bonus bezuschusst. Auch hier bietet der Zahnersatz aus dem Ausland den Vorteil deutlich günstiger zu sein, so dass Sie sich bei einem von Ihnen bestimmten Budget mehr Privatleistungen leisten können, als Sie es bislang für möglich gehalten haben. Dies könnten zum Beispiel sogar Inlays oder Implantate sein. Fragen Sie Ihren Zahnarzt, was für Sie in Frage kommt.
Wenn Sie schon einen Heil- und Kostenplan haben...
Zahnarzt-Empfehlung
Information zur Weitergabe an Ihren Zahnarzt
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Es ist gegebenenfalls möglich Ihnen anhand eines bereits vorhandenen Heil- und Kostenplans ein Vergleichsangebot zu machen - seriöser ist aber die Erstellung eines neuen Heil- und Kostenplans durch eine mit uns kooperierende Praxis, denn nur so können wir Ihnen die bestmögliche Beratung garantieren.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit des kostenlosen Heil- und Kostenplanes (HKP) als Preisvergleich für Patienten eingeführt, das bedeutet für Sie, Sie sind nicht verpflichtet sich die angebotene Arbeit machen zu lassen sondern können durchaus ein zweites Angebot nutzen. Sie bestimmen wer Ihren Zahnersatz macht.
Zahnarzt-Empfehlung
Natürlich kann auch der Zahnarzt Ihres Vertrauens Sie mit unserem Zahnersatz versorgen. Alles was Sie tun müssen, ist Ihren Zahnarzt auf uns ansprechen. Wenn Sie möchten, kontaktieren wir Ihren Zahnarzt auch gerne vorab. Wenn Sie aber einen neuen Zahnarzt suchen, empfehlen wir Ihnen einen unserer Kooperationspartner, bei diesen Praxen sind wir sicher, dass Sie die optimale Beratung und Behandlung erfahren.
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